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   OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00   

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https://dejure.org/2000,9545
OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00 (https://dejure.org/2000,9545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2000 - 3 W 93/00 (https://dejure.org/2000,9545)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 3 W 93/00 (https://dejure.org/2000,9545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beklagtenwechsel; Haftpflichtversicherer; Rechtsanwaltsgebühren; Klammerwirkung; Kostenfestsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 103; ; ZPO § 269; ; BRAGO § 6; ; BRAGO § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beklagtenwechsel; Haftpflichtversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Mannheim, 04.09.2000 - 11 O 366/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00
    3 W 93/00 11 O 366/99 LG MA.

    Auf die sofortige Beschwerde der früheren Beklagten wird der Beschluss der Rechtspflegerin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim vom 04.09.2000 - 11 O 366/99 - aufgehoben.

  • OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 3 W 75/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2000 - 3 W 93/00
    Ist die zunächst verklagte Partei aus dem Rechtsstreit ausgeschieden und hat der Kläger dafür eine andere Partei verklagt, so kann der Rechtsanwalt, der beide Beklagten vertritt bzw. vertreten hat, alle Gebühren gesondert berechnen, wenn die erste Angelegenheit mit dem Ausscheiden der zunächst Beklagten endgültig beendet war und erst danach der neue Beklagte demselben Rechtsanwalt einen Auftrag erteilte (Senat JurBüro 1993, 287 = Die Justiz 1993, 261; OLG Karlsruhe Beschluss v. 18.01.1999 - 11 W 170/98 - Hansens JurBüro 1997, 568 m.w.N.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO 14. Aufl. § 6 Rdnr. 27).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Wird er dagegen erst nach dem Ausscheiden des alten Beklagten mit der Vertretung des neuen beauftragt, soll dieser Auftrag grundsätzlich eine neue, eigenständig zu vergütende Angelegenheit bilden (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1980, 1016, 1017; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 35; OLG Köln, JurBüro 2006, 249), es sei denn, der Anwalt vertritt neben den wechselnden Beklagten noch einen oder mehrere im Prozess verbleibende Streitgenossen (OLG Koblenz, JurBüro 1982, 1348).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 17 W 14/11
    Sie bezieht sich weitgehend auf den Begriff der "Angelegenheit" im Sinne des § 15 RVG, nicht aber denjenigen des "Gegenstandes" im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zum VV-RVG (OLG Stuttgart, B. vom 07.01.1982, JurBüro 1982, 551; OLG Karlsruhe, B. vom 27.10.2000, OLGR 2001, 35ff., Rz. 10ff., OLG Köln, B. vom 20.12.2005, JurBüro 2006, 249, Rz. 8; Gerold/Schmidt/Mayer, aaO, § 15 RVG, Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2002 - 3A W 40/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattung der Kosten des durch den

    In ihm würde nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer Partei des Anwaltsvertrages und damit Gebührenschuldner (vgl. OLG Karlsruhe, 3. Zivilsenat, Beschlüsse vom 27.10.2000, 3 W 93/00 und 3 W 99/00).
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